Rechtsprechung
OLG Celle, 07.02.2008 - 6 U 106/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- erbfall.eu
BGB §§ 2270 Abs.1, 2271 Abs.2 Satz1
Kein Widerruf bei Aufhebung einer wechselbezüglichen Verfügung nach Erbausschlagung | Erbvertrag, Testament. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2270 Abs. 1
Rechtsfolgen der Ausschlagung des Erbes durch die durch gemeinschaftliches, wechselbezügliches Testament eingesetzte überlebende Ehefrau - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 26.06.2007 - 9 O 213/06
- OLG Celle, 07.02.2008 - 6 U 106/07
- BGH, 24.09.2008 - IV ZR 26/08
Papierfundstellen
- ZEV 2009, 138
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.09.2008 - IV ZR 26/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Auslegung der …
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2008 - 6 U 106/07
Mit Beschluss vom 24.9.2008, IV ZR 26/08 (BeckRS 2008, 21850) hat der BGH wie folgt entschieden:. - BGH, 04.10.1972 - IV ZR 133/70
Zulässigkeit einer vom Wortlaut abweichenden Auslegung eines gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2008 - 6 U 106/07
b) Aber selbst wenn man annimmt, dass der Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung durch den überlebenden Ehegatten, der das ihm Zugewendete ausgeschlagen hat, nach § 2270 Abs. 1 BGB die Unwirksamkeit der Verfügung des vorverstorbenen Ehegatten zur Folge hat (…so ohne weitere Begr. Kanzleiter, in: Staudinger, BGB, Juni 2006, § 2271 Rn. 41;… Edenhofer, in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 2271 Rn.17 a.E. m.w.N.) hängt es allein vom Willen des zuerst verstorbenen Ehegatten ab, welche (Ersatz-) Erbfolge für sein Vermögen nach Erbausschlagung durch den anderen Ehegatten eintreten soll (…Edenhofer, § 2270 Rn. 11; BGH im nicht veröff. Urt. IV ZR 133/70, zit. nach Johannsen, WM 1973, 534 mit Verw. auf die Auslegungsregel des § 2102 BGB), hier also davon, ob E für den von ihm nicht bedachten Fall der Erbausschlagung durch F gewollt hätte, dass seine Kinder von ihm in gleicher Weise bedacht werden sollen, wie er sie nach dem Tod der F vorgesehen hatte, was, wie bereits ausgeführt, im Wege ergänzender Auslegung zu dem Ergebnis der o.g. Ersatzerbfolge führt.
- BGH, 12.01.2011 - IV ZR 230/09
Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den …
Bei dieser Aufhebung gemäß § 2271 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BGB handelt es sich zugleich um den Widerruf im Sinne von § 2270 Abs. 1 BGB (vgl. Senatsbeschluss vom 24. September 2008 - IV ZR 26/08, ErbR 2009, 157; Lustig, ZEV 2009, 140; Rudy, ErbR 2009, 158; anders OLG Celle, ZEV 2009, 138).